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   OLG München, 25.06.1987 - 24 U 556/86   

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https://dejure.org/1987,3710
OLG München, 25.06.1987 - 24 U 556/86 (https://dejure.org/1987,3710)
OLG München, Entscheidung vom 25.06.1987 - 24 U 556/86 (https://dejure.org/1987,3710)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 24 U 556/86 (https://dejure.org/1987,3710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 2; AKB § 13 Abs. 1; AKB § 4 und 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Nr. 2 § 13 Nr. 1, 4, 5
    Schadensersatz für Glasbruchschadens bei wirtschaftlichem Totalschaden

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 90
  • MDR 1988, 147
  • VersR 1988, 1289
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 06.09.2007 - 12 U 107/07

    Fahrzeugversicherung: Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls während

    Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch der anteilige Arbeitslohn, d.h. die Kosten für den Ausbau der gebrochenen und Einbau der neuen Verglasung (OLG München VersR 1988, 1289), sowie die Kosten von mit dem Glas fest verbundenem Zubehör (Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., 2004, § 12 AKB, RN 66).
  • AG Bochum, 05.11.2015 - 45 C 113/15
    Bezüglich der Entschädigungsgrenzen, wenn eine Ersatzpflicht einmal eingetreten ist, kann dies aus den obigen Gründen hingegen nicht gelten (so auch OLG München, Urteil vom 25.06.1987, 24 U 556/86).

    Von einer Zerstörung kann nur ausgegangen werden, wenn die Beschädigungen des Fahrzeuges einen Grad erreicht haben, die die Wiederherstellung nicht nur unwirtschaftlich machen, sondern ausschließen (so auch OLG München, Urteil vom 25.06.1987, 24 U 556/86, LG Osnabrück, Urteil vom 17.01.1996, 1 S 40/95, Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 13 AKB Rdnr. 12).

  • AG Saarbrücken, 28.11.2005 - 42 C 305/05

    Glasbruchschaden - Weiteres Urteil zu Glasbruch bei Totalschaden

    Soweit eine abweichende Auffassung bei Glasbruchschäden im Rahmen der Teilkaskoversicherung und im Falle eines Totalschadens auch die Kosten des Einbaus für ersatzfähig hält (so z. B. AG Essen, R+S, 1991, 120; LG Frankfurt R+S 87, 126; OLG München, NJW-RR 1988, 90), folgt das Gericht dem nicht.
  • OLG Köln, 17.08.2004 - 9 U 3/04

    Entschädigungsanspruch gegen Versicherer im Fall eines nicht reparierten

    Zerstört ist ein Fahrzeug, wenn es nicht mehr reparaturfähig ist, also eine Wiederherstellung ausgeschlossen ist (vgl. BGH, r+s 1996, 45 = VersR 1996, 91; Senat, r+s 1997, 493; OLG München, NJW-RR 1988, 90; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 13 AKB, Rn 13).
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